BRD wird den 3. Weltkrieg verlieren, im GG bereits eindeutig geregelt


BRD wird den Dritten Weltkrieg verlieren, im Grundgesetz bereits eindeutig geregelt

Groß-Berlin: Das Grundgesetz, höchstes nationales Rechtsgut, ist immer wieder eine spannende Lektüre. Manchmal ist man versucht es als spannungsreichen Roman zu begreifen, dann wieder liest es sich wie pure Science-Fiction, weil da so viele tolle Dinge drin stehen von denen wir zwar träumen können, die aber mit der Realität kaum mehr etwas zu tun haben. Wenn man sich aber an manchen stellen ins Detail vertieft, dann bleibt nur noch der traurige Schluss, dass es sich wohl doch nur um ein bösartiges Märchenbuch handeln muss. Jedenfalls gibt es dort Dinge zu lesen, die eindeutig nahelegen, dass Deutschland der designierte Verlierer des Dritten Weltkriegs sein muss.

Um den Sachverhalt etwas verständlicher zu machen, sei erwähnt, dass der sogenannte 2 plus 4 Vertrag gemeinhin als Friedensvertrag gehandelt wird. Jedenfalls wird der uns immer und immer wieder als das verkauft, wenn man danach fragt, warum wir keinen echten Friedensvertrag haben, wie man solches nach dem Völkerrecht erwarten sollte. Natürlich gibt es noch viele weitere diskussionswürdige Passagen im Grundgesetz die irgendwie nicht so ganz in diese Welt passen. Wir wollen hier auch nicht den Unterschied zwischen Deutschland und der Bundesrepublik debattieren, nein heute geht es nur um eine hochspannende Detailfrage.

Die Bundesrepublik ist vorbestimmter Kriegsverlierer

Bundesadler schwarz gelb Absturz Deutschland nicht souveraenEs ist schon ein seltsames Spielchen wenn ein Land in seiner Verfassung, die ja „angeblich” das Grundgesetz sein soll, Regelungen bestehen lässt die sich mit Kriegsfolgen befassen. So bekloppte Einrichtungen hat kein anderes Land in seiner Verfassung. Ok, unter uns wissen wir zwar das es keine Verfassung ist, aber in dem steten Bemühen uns erklären zu wollen, dass wir souverän sind und selber über unser Schicksal entscheiden, hat doch solch ein Unfug nach 1990 gar nichts in diesem Grundlagenwerk namens Grundgesetz zu suchen.

Wir zitieren hier zunächst den besagten Artikel, der neben dem üblichen Geschwurbel schon auch Klartext beinhaltet. Zum besseren Verständnis: der schwarze Text ist die Urfassung vom 24. Mai 1949 und der grün-kursive Text bezeichnet die Ergänzung vom 27./28. März 1954, alles zusammen ist dann die Gesamtfassung die bis heute Bestand hat.

Grundgesetz – Artikel 79

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Wozu braucht es die Einfügung von 1954 in Absatz (1)

Da wir doch jetzt in völligem Frieden, in Freiheit und angeblich selbstbestimmt leben, muss man sich doch ernsthaft fragen warum nach 1990 nicht wenigstens diese 1954 eingefügte Regelungen wieder aus dem Grundgesetz entfernt wurde, wir haben doch jetzt so etwas ähnliches wie einen Friedensvertrag. Ok, man kann natürlich auch die fortgesetzte Arbeitsüberlastung unserer Parlamentarier anführen, die auch seit 24 Jahren mit der Umsetzung des Artikels 146 (Volksabstimmung über eine Verfassung) überfordert zu sein scheinen. Hier noch einmal die entscheidende Passage von oben zitiert die wir weiter behandeln wollen:

Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben

Wir wollen auch gar nicht so revanchistisch sein und behaupten, dass das Land gar nicht souverän ist, was ja Wolfgang Schäuble gar schon behauptet hat, aber niemand hören wollte. Nein, wir bleiben konkret und hart an der Fragestellung, unterstellen gutwillig, dass es sich beim Grundgesetz nur um prospektive und zukunftsgerichtete Bestimmungen handeln kann. Warum muss in unserer Verfassung (die keine ist) eine eventuelle Friedensregelung verankert sein, wo wir doch Frieden haben? Oder warum muss die Vorbereitung einer Friedensregelung erwähnt werden, die ja nach heutigem Verständnis voraussetzt, dass wir erst einmal wieder Krieg führen müssen. Müht man sich deshalb jetzt bei allen Kriegen wieder mitzumischen, um endlich diese Regelungen mal ausprobieren zu können?

Aber dessen noch lange nicht genug. Der Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung setzt ja nicht nur voraus dass wir einen Krieg führen, nein, der impliziert ja auch dass wir den gar noch verlieren müssen, ansonsten gäbe es ja hier gar nichts zu besetzen. Mal ehrlich, wer kann denn nur so bekloppt sein einen Krieg anzufangen, bei dem feststeht dass man verliert? Gut, bislang halten wir es ja noch für ausgeschlossen dass mal die Afghanen hier vorbeikommen, mit denen wir ja gerade im Krieg sind. Aber wer um Himmels Willen soll denn jetzt als nächster Besatzer kommen mit dem wir dann über den Abbau besagter besatzungsrechtlicher Ordnung verhandeln sollen?

Eindeutig alles Hinweise auf eine Verliererposition

Diese Regelung lässt nur einen Schluss zu. Im Jahre 1954 hat man Deutschland bereits in weiser Voraussicht zum Verlierer auch des Dritten Weltkriegs erklärt, sonst macht diese Regelung einfach gar keinen Sinn. Noch weniger Sinn macht es, dass unsere Volksvertreter, ewig schon mit Blindheit geschlagen, fortgesetzt am Grundgesetz herumdrehen, diesen Passus dabei aber nicht rausgeschmissen haben.

Es wäre ja schier unglaublich, wenn wir heute noch keinen echten Frieden hätten und immer noch ein besetztes Land wären, aus diesem Grunde die besagte Regelung Bestand hätte und man sich nur nicht traut uns dies mitzuteilen. Oder sich gar schämt von den verknechtenden Geheimverträgen von damals oder der Kanzlerakte zu berichten? Nein das kann nicht sein. Unsere Volksver(t)räter würden uns doch niemals belügen, das wäre ja schier unglaublich!

Sei es wie es ist, lesen bildet und niemand macht sich eine Platte dazu. Lieber die Glotze anmachen und abschalten, wegdenken. Dieser Passus jedenfalls muss dort in weiser Voraussicht hinterlassen worden sein, da er sich ja nicht mit der aktuellen, friedlichen und souveränen Situation des Landes im Einklang befindet und damit untrügliches Zeichen für einen kommenden und verlorenen Krieg ist. Fair wäre es natürlich, würde man uns erstens sagen gegen wen wir schon wieder Krieg zu führen haben und zweitens warum wir den verlieren werden (müssen) und wie lange wir als nächstes besetzt sein werden. Diese Information sind wir allein schon unseren Kindern und Enkeln schuldig, damit die wenigstens wissen warum wir sie ins ewige Verderben schicken und welche Schuld sie bereits vor der Geburt auf sich geladen haben. Vielleicht sollten wir wirklich dazu mal eine offizielle Regierungsanfrage machen?

Original Beitragslink / Quelle: http://qpress.de/2013/06/05/brd-wird-den-dritten-weltkrieg-verlieren-im-grundgesetz-bereits-eindeutig-geregelt/

4 Gedanken zu „BRD wird den 3. Weltkrieg verlieren, im GG bereits eindeutig geregelt

  1. Das „Problem“, diese GG ist nie in Kraft getreten.
    http://rsv.daten-web.de/Germanien/Die_BRD_ist_kein_Staat_Abhandlung_Prof_Sojka.html

    2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen. Zum ersten unterliegen die Befugnisse, die dem Bund durch das Grundgesetz übertragen werden, sowie die von den Ländern und den örtlichen Verwaltungskörperschaften ausgeübten Befugnisse den Bestimmungen des Besatzungsstatutes, das wir Ihnen schon übermittelt haben und das mit dem heutigen Datum verkündet wird.

    http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm

    Das deutsche Volk sollte das GG ratifizieren, dies ist nie geschehen.

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