Kurier am Sonntag: „Finanzamt will‘s elektronisch“

Die Zeitung „Kurier am Sonntag“ hat am vergangenen Sonntag (06.03.2016) einen Online-Artikel veröffentlicht, welcher durch mehrere nette Kommentare umso interessanter wird.

 Hier der Original Online-Artikel: 

Manfred Winkler, Vorsteher des Finanzamtes Kleve.

Kleve (06.03.2016). Beim Finanzamt Kleve geht es um Geld. Viel Geld. Auf 865 Millionen Euro belief sich das Steueraufkommen von 50.000 Arbeitnehmern und 20.000 Unternehmern, die hier im vergangenen Jahr ihre Steuererklärungen einreichten. Die Bearbeitung erfolgt mittlerweile weitestgehend elektronisch. „Rund zwei Drittel der gewerblichen und gut die Hälfte aller privaten Steuerklärungen kommen mittlerweile auf elektronischen Weg bei uns an“, sagt Sandra Tigler, Hauptsachgebietsleiterin Einkommenssteuer.
Und es werden noch mehr werden. Seit 2011 besteht u.a. für Gewerbetreibende und Selbstständige sowie Land- und Forstwirte die gesetzliche Verpflichtung, die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. In diesem Jahr wird das Finanzamt Kleve hier ein letztes Mal beide Augen zudrücken, eine „letzte Warnung“ verschicken. Ab 2017 wird es teuer, sollte die Erklärung weiterhin „auf Papier“ eingereicht werden. Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent könnten dann auf die Steuersumme aufgeschlagen werden.  „Deshalb werden für die Zielgruppen auch keine Steuererklärungsvordrucke mehr öffentlich ausgelegt“, sagt Manfred Winkler, Vorsteher des Klever Finanzamtes. Der Grund für dieses Vorgehen: Wenn die Erklärung auf Papier eingeht, muss diese zunächst erfasst oder eingescannt werden. Dieser Arbeitsschritt entfällt bei der elektronischen Abgabe. „Die elektronische Abgabe hat aber auch für den Steuerpflichtigen Vorteile: Über das Elster-Programm können beispielsweise die zur Person gespeicherten Daten in die Erklärung eingefügt werden, mögliche Rechenfehler werden sofort angemahnt und es erfolgt eine direkte unverbindliche Steuerberechnung“, wirbt Winkler für das gewünschte Prozedere.
Das Finanzamt Kleve kündigte auch an, sich bestimmte Steuererklärungen für das Jahr 2015 genauer ansehen. Und zwar solche, in denen „Steuerbürger“ Firmen- bzw. Dienstfahrzeugen auch für private Zwecke nutzen. „Wir werden genau prüfen, ob hier alles richtig versteuert ist, zum Beispiel, ob Fahrtenbücher korrekt geführt wurden“, sagt Sandra Tingler.
Was hat sich auf Bundesebene geändert? Der Grundfreibetrag steigt von 8.354  auf 8.472 Euro pro Person an. Zudem steigt der Kinderfreibetrag pro Elternpaar um 144 Euro auf 4.512 Euro. Beides wird bei der Berechnung automatisch berücksichtigt. Zudem wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben. Hierfür muss beim Finanzamt allerdings ein Lohnsteuerermäßigungsantrag gestellt werden. Nicht so schön: Der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente beträgt für Neurentner jetzt 70 Prozent.
Ralf Wenning, Hauptsachgebietsleiter Erhebung, berichtet davon, dass Steuersäumigen die „Flucht“ ins europäische Ausland nicht weiterhilft. Die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben nämlich ein gemeinsames System entwickelt, um Schulden einzutreiben. „Insbesondere die Zusammenearbeit mit den holländischen Behörden funktioniert reibungslos“, so Wenning.

Text & Fotos: Michael Terhoeven

Quelle: Kurier am Sonntag – Finanzamt wil´s elektronisch

  1. #1 Namenlos 06.03.2016 09:39 schrieb:
    „Modernes Raubrittertum nennt man das…..“
  2. #2 Robin H. 06.03.2016 12:41 schrieb:
    „Mehr als Willkür und ätzenden Zynismus versprühen kann das Finanzamt ohnehin nicht.

    Meine jüngste Begegnung, letztendlich mit einem Herrn der hiesigen Behörde, hatte etwas davon, wie man sich das Leben z.B. in Süditalien und den dortigen Organisationen, die jenseits eines Rechtsstaates ihre Macht „genüsslich“ ausüben, vorstellt.

    Entschuldigung, aber mehr als tiefste Verachtung bleibt mir für diese Behörde nicht mehr übrig und der Frust muss raus. 😉

    Die elektronische Erfassung erspart sicherlich Zeit und Arbeitskraft, ist aber hinsichtlich der Milliarden, die z.B. Konzerne in Steueroasen verschieben, trotzdem sinnlos. Das würde auch einiges erklären… aber dafür kann das FA natürlich nichts, sondern da ist der Gesetzgeber gefragt.“

  3. #3 juergen 06.03.2016 19:05 schrieb:
    „Da kann ich was zum Besten geben. Der Vorsteher des Gebäudes und der Firma Finanzamt, (D&D DUNS NR.332626829 für alle Betriebe in besetzten Gebieten die mit der US in wirtschaftlichen Verkehr stehen,) müssen diese DUNS Nr. führen. Der Vorsteher, wie ihn gerne die Erfüllungsgehilfen nennen, wird firmenintern als Dienststellenleiter geführt. Firmen sind Dienststellen keine Staatlichkeiten. Staatlichkeiten sind von D-U-N-S Nr. unberührt.

    Nach einer Anfrage bei Herrn Winkler nach welchen gültigen Gesetzen z.B. die Einkommenssteuer erhoben wird, kam die Aussage; „diese Gesetze haben ihre volle Wirkkraft“.

    Meine Antwort darauf; Ja sicher, denn diese Wirkkraft haben die Einkommenssteuergesetze bereits seit dem 16.10.1934 und wurden persönlich von dem damaligen Regenten unterschrieben, natürlich ebenso die Abgabenordnung. Seit dieser Zeit ist niemals das EkStG oder die AO von irgendeinem BRD Betrieb ratifiziert worden und pflichtgemäß im Bundesgesetzblatt zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht worden. Ein Schreiben von mir an die Oberfinanzdirektion NRW in Münster ergab, die Steuergesetze sind „geltend“. Hammer was? Steuergesetze aus dem dritten Reich, die von den Alliierten gemäß Shaef Gesetz 52 verboten wurden, werden angewendet um die Personalpersonen der NGO BRD Verwaltung des vereinigten US Wirtschaftsgebietes einzuzwingen.

    Nun schrieb ich an die Oberfinanzdirektion in Münster zurück; das „geltend“ lediglich eine Absprache sei und kein Gesetz und kündigte diese Absprache auf. Zudem kennt das Grundgesetz, als besatzungsrechtliches Statut zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiet, keine Steuerpflicht.

    Also was läuft hier?

    In einer anderen Welt braucht es keine Steuern die die Menschen aussaugen und in Sklaverei halten. Es ist lediglich eine andere Form des Zusammenlebens welches durchaus schon Experimentell in Wörgl mit Guido Gesell durchgeführt wurde und zu allgemeinen Wohlstand führte. Leider ist dadurch die Gesamtausbeutung an den Menschen unterbrochen worden und dieses Experiment wurde verboten. Alles Gute wird verboten, alles Negative findet seinen Weg in die Wirtschaft.

    Ist der Sprung eines jeden Einzelnen in die Freiheit und Selbstverwaltung zu groß? Brauchen wir noch die Vollversorgung durch ein den Menschen ausbeutendes System?

    Die NGO BRD stellt sich zur Verfügung für Unselbste und beutet dabei die Selbste restlos aus. Dies ist hier die bestgeölteste Ausbeutungsmaschinerie im Universum, Cosa Nostra und Camorra lässt es die Schamesröte ins Gesicht steigen, wie perfekt hier ausgebeutet wird.

    Und die Wähler erheben diese Sklaverei und wollen nichts anderes. Wähler wollen Uranmunition, Wähler wollen vierjährlich neu belogen werden, in der Hoffnung das sich etwas ändert. Sie geben ihre Stimme und Verantwortung ab und haben das Recht verloren ihren Mund zu öffnen und auf den Tisch zu hauen. Eine Schlafkindchenschlafgesellscha ft die am Wort der Medien festhängen. Billige Glaubenseintrichterung?

    Übrigens, das Elster Programm = diebische Elster = hat im §6 Abs. 2 stehen, dass die Firma Finanzamt die Steuern als Schenkung betrachtet! Einfach mal reinlesen. Und wer nicht schenkt wird eingelocht? Sklaverei ohne Ende und von Aufrichtigkeit keine Spur. Die Bediensteten der Firma Finanzamt antworteten auf meine Frage nach den rechtsfesten Steuergesetzen; „Ich verstehe nicht warum man ihnen dies aus unserem Hause nicht reicht“. Die gesamte Besatzung, der im Seerecht handelnden Firma Finanzverwaltung, ist mit Unwissenheit geimpft und zwingt im Gutglauben ihren Nächsten ein. Da hab ich schon einiges erleben dürfen.

    Die Erfüllungsgehilfen werden schockiert feststellen werden das sie mit Fragwürdigkeiten reichlich Existenzen vor die Wand haben rennen lassen. das nagt an Seele und deren Untergang wird gewiss sein. Soviel angerichtetes Unrecht kann Seele nicht verkraften. Wie viele Familien wurden durch Steuereintreibungen zerstört dessen Steuerrechtsgrundlagen keine Fundamente haben? Ebenso die Eidesstattlichen Erklärungen, die die Menschen in die Knie zwingen oder das Zwangsversteigerungsgesetz welches erloschen ist. Hier wird im Seerecht mit Piraterie gehandelt. Einfach mal nachforschen. Recht ist Holpflicht.“

Anmerkung: Wir können ja ALLE mal unser Finanzamt anschreiben und nach einem ENTGÜLTIGEN STEUERBESCHEID der letzten Jahre verlangen. Natürlich vom Leiter der Behörde juristisch einwandfrei unterschrieben und gesiegelt.

Mal sehen, ob die sowas haben… und schon wieder würden einigeaufwachen…

Quelle: Schäbels Blog

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Hier könnt ihr nachlesen, was dem ganzen voran gegangen ist:
— Briefverkehr mit der Finanzagentur Deutschland GmbH alias Finanzamt Treptow-Köpenick zur Kontopfändung