Willensbekundung mit öffentlicher Bekanntmachung

Willensbekundung mit öffentlicher Bekanntmachung – Grundlage mit Erklärung von den Menschen für den Menschen

Willensbekundung mit öffentlicher Bekanntmachung 20.01.2016

Willensbekundung mit öffentlicher Bekanntmachung 20.01.2016

Die folgende Erklärung bildet die Grundlage für mein Handeln und bekundet meinen Willen.

„Erklärung für die Menschen von den Menschen“

  1. Die nachfolgend aufgeführten Grundsätze sind unverhandelbar und stellen die nicht auslegbaren Grundlagen für das Zusammenleben der Menschen in Frieden und Gerechtigkeit dar.
  2. Das Leben, die Freiheit und die Würde des Menschen sind unantastbar.
  3. Die Familie ist das höchste Gut und deshalb vor allem zu schützen und zu fördern.
    Die Menschen der Gemeinschaft achten darauf, dass Schutz und Fürsorge zum Wohle aller Kinder eingehalten werden, damit sich die Kinder frei entwickeln und entfalten können. Die Kinder sind das höchste Gut für das Fortbestehen und die Zukunft eines Volkes.
  4. Für alle Menschen gilt das Gebot der Gleichbehandlung.
  5. Keiner darf einen anderen Menschen direkt oder indirekt Schaden zufügen.
  6. Oberstes Gebot ist das friedliche Zusammenleben mit anderen Völkern.
    Sie gewährleisten und fördern im gegenseitigen Einvernehmen und Respekt ihre friedlichen Beziehungen mit- und untereinander (z.B. Handel, Kultur, Politik).
  7. Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei und ehrlich in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten und sich aus den allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren.
    Die Freiheit für eine faire, ehrliche und unabhängige Berichterstattung aller Medien ist zu gewährleisten. Eine Zensur findet nicht statt.
  8. Jedermann hat das Recht, sich schriftlich mittels Beschwerden oder Bitten an die zuständigen Stellen und an die Volksvertreter zu wenden.
  9. Die Menschen, die bei Gerichten, Ämtern und/oder Verwaltungsstellen tätig sind, unterliegen der Rechtssicherheit. Diese sind bei jeglicher Form von Rechtsprechung einzuhalten.
  10. Jeder Mensch hat das Recht und die Pflicht, bei Erkennen von Unrecht und/oder Verstößen gegen die o.g. allgemeinen Grundsätze entsprechend seinen persönlichen Möglichkeiten unter Beachtung dieser Grundsätze einzuschreiten und andere um Hilfe zu bitten.
    Jeder, der gegen diese allgemeinen Grundsätze verstößt, wird im vollen Umfang persönlich zur Verantwortung gezogen.
    Werden die oben genannten Grundsätze, die für jeden Menschen aus dem Volk gelten, angegriffen, so wird dies genauso gewertet, als würde das gesamt Volk angegriffen.