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Polizei aufgepasst – BVwVfG § 44: “Nichtigkeit des Verwaltungsaktes”
> Zu beachten auch von Vollstreckungspersonen, wie Polizeibeamte u. ä.! < Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger mit juristischen Fachbegriffen aus. Die tatsächlich Verantwortlichen, wie …