Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland ist Verboten


Bitte den Brief zuende lesen, dass ist wichtig!!! Du meine Güte, meine Frau zieht es genau wie ich voll durch! Sie ist bereit sich inhaftieren zu lassen und meint es hätten schon ganz andere im Knast gesessen und dies würde sie rühmen, denn die berühmtesten Knackis wären doch der Apostel Petrus; Johannes etc…


 

Betr.: Aktenzeichen 203OWi …. (b), Erzwingungshaftverfahren
Frau (?) …..
c/o Amtsgericht Siegburg
Neue Poststr. 16
53721 Siegburg
Sehr geehrte Frau ……, sehr geehrte Frau Richter Dr. (?) ………..
sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ihr oben benanntes Schreiben vom 09.04.’14, am 12.04.’14 erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.
Dies nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an.

1. Bitte senden sie mir diesen Beschluss mit rechtsgültiger Unterschrift von Frau Richterin Dr. …. in beglaubigter Abschrift zu, denn ich muss mein Verhalten danach ausrichten, ob Frau Richterin Dr. …..wirklich unterschrieben hat (dies ist ihre Mitwirkungspflicht)
2. Ihr Schreiben ist nicht unterschrieben und damit ebenfalls laut BGB und BGH Form – und rechts unwirksam! BGB §125/126. Ich bitte um Nachbesserung! Siehe hierzu BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02
BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87
3. Bitte zitieren sie die §§ 25 a Abs. 3 Satz 2StVG, 62 Abs. 2 Satz 2 OWIG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO auf Bezug mit Streichung des Artikels 23 GG durch den damaligen Außenminister James Baker am 17.07.1990, weil der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD mit Wirkung zum 18.07. 1990 erloschen (BGBI 199, Teil II, Seite 885, 890, vom 23. Sep. 1990) ist und den Bereinigungsgesetzen.
4. Bitte weisen sie sich beide, per Amtsausweis mit Bestalung und Kontrollnummer nach Shaef/ oder Smad Gesetz aus.
5. Erklären sie bitte wieso dieser Beschluss nicht anfechtbar ist, denn nach Art. 13 EMRK haben Sie eine wirksame Beschwerdemöglichkeit zu schaffen (EGMR 75529/01). Bereits letztes Jahr wurde vor dem EGMR bewiesen, dass die BRD kein wirksamer Rechtsstaat ist.
6. Bitte weisen sie nach den Artikel 23 GG Geltungsbereich nach, ob dieser Gültigkeit besitzt an Hand der Bereinigungsgesetze.

7. Bitte legen sie mir die Gründungsurkunde der BRD und des Landes NRW vor, weil sie ansonsten nicht für dieses Land / Bundesland arbeiten können.
8. Bitte weisen sie die Gültigkeit der Einführungsgesetze des GVG, StGB und ZPO nach, denn seit 19 April 2006 sind tatsächlich mit der Streichung des Geltungsbereich Artikel 23 GG ersatzlos aufgehoben worden. Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
9. Bitte zitieren sie ihr Angebot u.a. auf Bezug GVG §16, da sie meine Grundrechte einschränken.
10. Bitte weisen sie nach HGB nach ,dass ich mit ihnen einen Vertrag eingegangen bin, denn ich habe sie nicht beauftragt.
11. Bitte beziehen sie Stellungnahme zu dem Folgenden; Laut Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden.
„Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen“.

Wichtig:
Die Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland fußt auf altem NAZI-Gesetz und verstößt somit nach § 138 ZPO (vgl. Wahrheitspflicht) i. V. mit § 291 ZPO (vgl. Offenkundigkeiten) i. V. mit § 138 StGB (vgl. Anzeigepflicht) gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (Verstoß gg. GG Art. 139/Analog).
In diesem Zusammenhang wird hier auf das SHAEF-Gesetz Nr. 1 (z. B. Art. 1 & 4), Kontrollratsgesetz Nr. 1 (Ausrottung der Nazigesetze vom 20. 09. 1945), SMAD Befehl Nr. 2 Abs. 5 vom 10. 06. 1945, verwiesen. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Besatzungsrecht, die Völker- und Menschenrechte, sowie gegen die deutschen Rechtsnormen ergeht umgehend Strafantrag mit Strafverfolgung wegen der offenkundigen Verletzung der SHAEF- und SMAD-Gesetzgebung, sowie gegen die BKO und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (vgl. Verstoß gg. GG Art. 139/Analog).
Ein sog. „Beamter“ muss beweisen, dass sein Verhalten nicht ursächlich ist/war.
Vorschrift: BGH NJW 83, 2241 (vgl. BAT § 14, BGB §§ 839, 840 in Folge mit BGB §§ 823, 826, 830)
Frau Richterin Dr. ….. es dürfte für sie als Doktorin der Rechtswissenschaft ja kein Problem darstellen, meine evt. Fehlannahmen der gültigen Rechtslage zu widerlegen.
Dazu gebe ich ihnen Gelegenheit ihrer Mitwirkungspflicht beizukommen binnen 14 Werktage ab Zustellung dieses Schreibens.
Sollte ich wider erwartend von ihnen oder evt. Frau ….keine Antwort erhalten, so sehe ich ihr Schreiben als Gegenstandslos an.

Verstehen sie mich bitte nicht falsch, aber es ist mir nach den gültigen Shaef Gesetzen nicht gestattet ihrem Begehren nachzukommen, weil ich mich sonst an den Nazigleichschaltungsgesetzen beteiligen würde und dies ist eine strafbare Handlung.

Sollten sie trotzt meiner juristischen Einwände ihre Erzwingungshaft aufrechterhalten, ohne schriftlich Zustellung, so sehe ich mich gezwungen sie beide beim ICC in Den Haag und in Washington D.C. Anzuzeigen, welches mit einer Geldforderung pro Person mit 125.000 Euro veranschlagt wird. Diese werde ich dann im internationalen Schuldnerverzeichnis eintragen lassen (viel Spaß im nächsten Urlaub dann).

Äußerst grenzwertig finde ich auch, dass diese Erzwingungshaft mir auferlegt wird, obwohl mein Mann diese OWIG begangen hat. Sie sollten diese 30 Euro Verwarngeld also Erzwingungshaft NICHT über 5 Euro pro Tag ansetzen, damit sie nicht nur den Rechtsstaat weiter aushöhlen, sondern ihn auch finanziell ruinieren. Bei einem Tagesaufwand für einen Inhaftierten von ca. 800 Euro für Unterkunft, Verpflegung etc., wäre das doch eine lukrative Kostenrechnung. Bei den ständig steigenden Lebenshaltungskosten Stromkosten, Wasserkosten Essenskosten, wäre es für mich eine WIN WIN Situation. Zumal täglich 8 Stunden Schlaf, 3 geregelte Mahlzeiten für mich wirklich lukrativ sind.
Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag im Rahmen ihrer Möglichkeit
Anita Hammerschlag

Original-Beitragslink/ Quelle: https://peterhammerschlag.wordpress.com/2014/10/20/erzwingungshaft-in-der-bundesrepublik-fur-deutschland-ist-verboten/

8 Gedanken zu „Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland ist Verboten

  1. Hat dies auf Freiheit, Familie und Recht rebloggt und kommentierte:
    Seit wann? Mit dem Beschluss des Amsgericht Sondershausen vom 19.03.2013 hat dieses Gericht durch die Richterin Andrea Bartels uns
    Eltern Erzwingungshaft von einem alben Jahr angedroht, wenn wir
    unseren Sohn nicht an den Berufbetreuer herausgeben, damit
    dieser ihn in ein Heim steckt. Obwohl ich diese Richterin angezeigt
    hatte, wurde sie von der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen und
    durch den ehemaligen Justizminister von Thüringen, Holger
    Poppenhäger gedeckt!

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  2. Hallo „wordpresser “ deutschermann“ Mensch aus Fleisch und Blut beseelt und nicht verschollen , auch ich habe mir erlaubt das in meinem Blog zu verlinken da ich gerade ein ähnliches privates Problem mit einer gleichgesinnten Gerichtsbarkeit abarbeite.Es bleibt weiter spannend somit können wir alle behaupten:wir sind dabei gewesen damals anno domini 2015…

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